Allgemeine Geschäftsbedingungen „Promifüße retten Leben
§ 1 Leistungsbeschreibung
1.1 TELE2 unterhält mit der Deutschen Herzstiftung e.V. eine Kooperationsvereinbarung. Im Rahmen dieser Kooperation führt TELE2 eine Charity-Aktion durch, bei der Fußabdrücke von Prominenten meistbietend versteigert werden. Die Versteigerung erfolgt Online. Der Erlös der Versteigerungssumme wird zu 100% an die Deutsche Herzstiftung weitergeleitet.
1.2 Im Falle der Ersteigerung des Fußabdruckes eines Prominenten erfolgt die Anlieferung bei dem Nutzer, der den Fußabdruck ersteigert hat, auf Kosten der TELE2.
§ 2 Anmeldung
2.1 Die Teilnahme an der Charity-Aktion setzt eine Anmeldung voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Im Rahmen der Anmeldung gibt der Nutzer seinen vollständigen Namen, seine Anschrift, falls abweichend seine Lieferanschrift, sein Geburtsdatum, seine eMail-Adresse sowie seine Kontoverbindung an.
2.2 Mit der Anmeldung kommt zwischen dem Nutzer und TELE2 eine Vereinbarung über die Teilnahme an der von TELE2 durchgeführten Charity-Aktion zustande. Ein Anspruch auf Abschluss der Vereinbarung besteht für den Nutzer nicht.
2.3 Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährige können an der Charity-Aktion leider nicht teilnehmen.
2.4 Im Rahmen der Anmeldung sind sämtliche abgefragte personenbezogenen Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sofern sich die von dem Nutzer angegebenen Daten während der Durchführung der Charity-Aktion ändern, wird er dies umgehend gegenüber TELE2 mitteilen.
2.5 TELE2 ist nicht verpflichtet, die Daten des Nutzers zu überprüfen. Sofern TELE2 konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer im Rahmen seiner Anmeldung gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder Bestimmungen dieser AGB bzw. sonstige Bedingungen zur Teilnahme an der Charity-Aktion verletzt, ist TELE2 berechtigt, den Nutzer von der weiteren Durchführung auszuschließen.
§ 3 Charity-Auktion
3.1 Stellt ein Nutzer auf der TELE2 Seite ein Gebot für die Ersteigerung des Fußabdruckes eines Prominenten ein, gibt er damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Ersteigerung des Fußabdruckes des Prominenten ab. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Nutzer während der Auktionsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Charity-Auktion kommt zwischen TELE2 und dem höchstbietenden Nutzer ein Vertrag über den Erwerb des Fußabdruckes des Prominenten zustande.
3.2 Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen TELE2 und dem Höchstbietenden scheitert, unterrichtet TELE2 den Nutzer, der das zweithöchste Angebot abgegeben hat und unterbreitet ihm das Angebot, den Fußabdruck zu dem von ihm eingestellten letzten Gebot zu erwerben. Die Vertragsabwicklung zwischen TELE2 und dem Höchstbietenden ist gescheitert, wenn eine Gutschrift des Gegenwertes des Letztgebotes nicht binnen maximal 45 Tagen auf dem Konto der TELE2 zugegangen ist.
§ 4 Allgemeine Pflichten des Nutzers
4.1 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Teilnahme an der Charity-Auktion nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Insbesondere wird der Nutzer keine Anmeldung im dritten Namen ohne Kenntnis und Vollmacht des Dritten vornehmen, Gebote abgeben, ohne eine Zahlung der Gebotssumme sicherstellen zu können u.ä.
4.2 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, auf der TELE2 Seite einsehbare und von TELE2 gespeicherte Informationen, die zu Zwecken der Beweissicherung, insbesondere im Rahmen der Abgabe eines Gebotes, benötigt werden auf einem unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
§ 5 Schlussbestimmungen
5.1 TELE2 ist berechtigt, sich zum Zwecke der Vertragserfüllung nach Maßgabe dieser Bestimmungen auch der Leistungen Dritter zu bedienen.
5.2 Die auf der TELE2 Seite im Rahmen der Charity-Auktion hinterlegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert noch verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
5.3 TELE2 haftet im Rahmen der Charity-Auktion nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet TELE2 auch für fahrlässiges Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung der TELE2 jedoch auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass eine Kommunikation über die von dem Nutzer angegebene eMail-Adresse geführt werden kann und diese dem Schriftformerfordernis genügt.
5.5 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand April 2010